BESAU & PARTNER berät börsennotierte und nicht börsennotierte Aktiengesellschaften und unterstützen zugleich Anleger in allen aktien- und konzernrechtlichen Fragen.

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Obgleich der Bereich Unternehmensnachfolge und Erbfall zu Lebzeiten ungern von den Beteiligten thematisiert wird, ist vor dem Hintergrund, dass die erb(schaftsteuer)rechtlichen Folgen von den Beteiligten regelmäßig gar nicht oder fehleingeschätzt werden, in der heutigen Zeit eine umfassende Beratung im Hinblick auf Unternehmensnachfolgeplanung, gesetzliche Erbfolge, Vermächtnisse und ggf. Enterbungen unumgänglich. Auch in diesem Bereich verfügt die Kanzlei BESAU & PARTNER über eine langjährige Expertise.

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Der Betrieb einer Website ist in der heutigen Zeit für viele Unternehmen und Gewerbetreibende unerlässlich und erfordert ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und die Berücksichtigung von Sorgfaltspflichten seitens der Betreiber. Es drohen ansonsten hohe Strafen durch Aufsichtsbehörden und teuer Abmahnungen durch Konkurrenten. Durch die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind die in Aussicht stehenden Bußgelder mit bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzesnoch deutlich verschärft worden. Im Vergleich dazu lagen die Sanktionen bisher bei bis zu 50.000 Euro bei Verfahrensverstößen und bis zu 200.000 Euro bei materiellen Verstößen gegen das Datenschutzrecht.

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Das Vertragsrecht bildet eine weitere Kernkompetenz der Kanzlei BESAU & PARTNER. Ob Allgemeine Geschäftsbedingungen, (Unternehmens-) Kaufverträge, Geschäftsführer-anstellungsverträge, Arbeitsverträge, (gewerbliche) Mietverträge, Versicherungsverträge, Darlehensverträge oder sonstige Vereinbarungen, es ist in Anbetracht der erheblichen, oftmals langwierigen rechtlichen Konsequenzen ratsam, diese von einem Fachmann entwerfen bzw. vor Unterzeichnung prüfen zu lassen.

Im Bereich der Unternehmung bieten wir für unsere Mandanten einen laufenden „Legal Check-Up“ an, welcher die permanente Aktualisierung, Überwachung und Anpassung der Verträge Ihres Unternehmens gewährleistet.

Hierzu gehören: Ausarbeitung und Prüfung z.B. von Geschäftsführeranstellungsverträgen, Arbeitsverträgen, Mietverträgen, Versicherungsverträgen, Kommissionsverträgen, Darlehensverträgen

Obgleich die Zahl der Insolvenzen in Deutschland in den letzten Jahren rückläufig ist, besteht in der Praxis ein sehr intensiver Beratungsbedarf. Unabhängig von Insolvenzen von Privatpersonen oder Unternehmern steht Ihnen die Kanzlei BESAU & PARTNER gerne als Ansprechpartner zur Verfügung. Erfahrungsgemäß bietet es sich an, bereits im Vorfeld einer etwaigen Insolvenz anwaltlichen Rat einzuholen, um möglicherweise die Insolvenz noch abzuwenden oder die rechtlichen Grundlagen für ein zügiges und „sauberes” Insolvenzverfahren zu legen.

Im Rahmen unserer Transaktionsberatung betreuen wir Käufe und Verkäufe aus Insolvenzen, insbesondere unter Einschaltung einer Transfergesellschaft.

Unabhängig davon, ob Sie Unternehmer oder Privatperson sind, werden Sie täglich mit steuerlichen Fragen konfrontiert. Aufgrund der stark rechtlichen Prägung ist es oftmals ratsam, neben dem Steuerberater auch einen Rechtsberater, insbesondere bei Einspruchsverfahren und Klageverfahren vor dem Finanzgericht/ Bundesfinanzhof sowie im Rahmen der wirtschaftlichen Gestaltungsberatung von Unternehmen, zu involvieren.

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Die Kanzlei BESAU & PARTNER gewährleistet im Bereich „Corporate“ eine umfassende Beratung für Unternehmen „von der Gründung bis zur Löschung“. Hierzu gehört unter anderem die Gründung von (ausländischen) Gesellschaften, die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern/Vorständen, Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafter-/ Hauptversammlungen, Sitzverlegungen, Kapitalerhöhungen, Gewinnausschüttungen, Liquidationen etc.

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Einer der Schwerpunkte der Kanzlei liegt in der Strukturierungsberatung von Unternehmen. Sei es aus steuerliche oder aus insolvenzrechtlichen Hintergründen können wir die ganze Bandbreite der Gestaltungsberatung (z.B. Umwandlungen, Joint Venture, Ergebnisabführungsverträge) für Ihr Unternehmen konzeptionieren und umsetzen.

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Unsere Expertise liegt im Bereich Mergers & Acquisitions. Wir beraten in- und ausländische Unternehmen einschließlich Private Equity Investoren bei Unternehmenskäufen und -verkäufen, einschließlich Vertragsgestaltung, Verhandlungsführung, Ausarbeitung eines Step-Plans, Sondierung etwaiger Targets und Finanzierungsberatung.

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Marius Christian Langenhorst

Nach erfolgreichen Abschluss seiner juristischen Ausbildung an der Universität Bonn und dem Referendariat am OLG Köln vertiefte Herr Marius Christian Langenhorst seine steuerlichen Kenntnisse im Rahmen eines Masterstudiums (LL.M.) an der WWU Münster und eines Certificate in International Taxation. Stationen waren bis dahin nationale Großkanzleien, das Bundeskartellamt in Bonn und eine amerikanische Großkanzlei an der Westküste der USA.

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