Steuerrecht

Unabhängig davon, ob Sie Unternehmer oder Privatperson sind, werden Sie täglich mit steuerlichen Fragen konfrontiert. Aufgrund der stark rechtlichen Prägung ist es oftmals ratsam, neben dem Steuerberater auch einen Rechtsberater, insbesondere bei Einspruchsverfahren und Klageverfahren vor dem Finanzgericht/ Bundesfinanzhof sowie im Rahmen der wirtschaftlichen Gestaltungsberatung von Unternehmen, zu involvieren.

Außerdem verfügt die Kanzlei über eine umfangreiche Expertise im Bereich des Steuerstrafrechts und steht Ihnen im Rahmen von Prüfungen oder Selbstanzeigen beratend zur Seite. Auch im Zusammenhang der immer stärkeren Internationalisierung von Unternehmensvorgängen tritt eine grenzüberschreitende steuerliche Beratung immer mehr in den Vordergrund. Sämtliche Rechtsanwälte der Kanzlei BESAU & PARTNER haben den Fortbildungslehrgang zum Fachanwalt für Steuerrecht erfolgreich absolviert.

Hierzu gehören: Gestaltungsberatung (für In- und Auslandsaktivitäten), Bilanzsteuerrecht, Steuererklärungen, Vertretung vor den Finanzgerichten, Einspruchsverfahren, Abwehr von Regressansprüchen gegen Angehörige der steuerberatenden Berufe