Fachgebiete
M&A, Unternehmenskäufe und -verkäufe
Unsere Expertise liegt im Bereich Mergers & Acquisitions. Wir beraten in- und ausländische Unternehmen einschließlich Private Equity Investoren bei Unternehmenskäufen und -verkäufen, einschließlich Vertragsgestaltung, Verhandlungsführung, Ausarbeitung eines Step-Plans, Sondierung etwaiger Targets und Finanzierungsberatung.
Hierzu gehören: Anteilskaufverträge, Due Diligence, Share Deals, Asset Deals, Earn-Outs, SPA, Letter of Intent, Memorandum of Understanding, MBOs
Umstrukturierungen, Joint Ventures
Einer der Schwerpunkte der Kanzlei liegt in der Strukturierungsberatung von Unternehmen. Sei es aus steuerliche oder aus insolvenzrechtlichen Hintergründen können wir die ganze Bandbreite der Gestaltungsberatung (z.B. Umwandlungen, Joint Venture, Ergebnisabführungsverträge) für Ihr Unternehmen konzeptionieren und umsetzen.
Hierzu gehören: Verschmelzungen, Spaltungen, Restrukturierungen, Einbringungen, Ergebnisabführungsverträge, Joint Ventures, Up-Stream-Mergers, Kooperationen, D&O-Versicherungen, Compliance
Handels- und Gesellschaftsrecht
Die Kanzlei BESAU & PARTNER gewährleistet im Bereich „Corporate" eine umfassende Beratung für Unternehmen „von der Gründung bis zur Löschung". Hierzu gehört unter anderem die Gründung von (ausländischen) Gesellschaften, die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern/Vorständen, Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafter-/ Hauptversammlungen, Sitzverlegungen, Kapitalerhöhungen, Gewinnausschüttungen, Liquidationen etc.
Darüber hinaus steht die Kanzlei Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichtsräten als "Sparringspartner" für sämtliche laufenden rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen zur Verfügung.
Hierzu gehören: Gründung von (ausländischen) Gesellschaften, Vereinsrecht, Stiftungsrecht, Liquidationen, Geschäftsführer- und Prokuristenbestellung, Gesellschafter- und Hauptversammlungen
Unabhängig davon, ob Sie Unternehmer oder Privatperson sind, werden Sie täglich mit steuerlichen Fragen konfrontiert. Aufgrund der stark rechtlichen Prägung ist es oftmals ratsam, neben dem Steuerberater auch einen Rechtsberater, insbesondere bei Einspruchsverfahren und Klageverfahren vor dem Finanzgericht/ Bundesfinanzhof sowie im Rahmen der wirtschaftlichen Gestaltungsberatung von Unternehmen, zu involvieren.
Außerdem verfügt die Kanzlei über eine umfangreiche Expertise im Bereich des Steuerstrafrechts und steht Ihnen im Rahmen von Prüfungen oder Selbstanzeigen beratend zur Seite. Auch im Zusammenhang der immer stärkeren Internationalisierung von Unternehmensvorgängen tritt eine grenzüberschreitende steuerliche Beratung immer mehr in den Vordergrund. Sämtliche Rechtsanwälte der Kanzlei BESAU & PARTNER haben den Fortbildungslehrgang zum Fachanwalt für Steuerrecht erfolgreich absolviert.
Hierzu gehören: Gestaltungsberatung (für In- und Auslandsaktivitäten), Bilanzsteuerrecht, Steuererklärungen, Vertretung vor den Finanzgerichten, Einspruchsverfahren, Abwehr von Regressansprüchen gegen Angehörige der steuerberatenden Berufe
Obgleich die Zahl der Insolvenzen in Deutschland in den letzten Jahren rückläufig ist, besteht in der Praxis ein sehr intensiver Beratungsbedarf. Unabhängig von Insolvenzen von Privatpersonen oder Unternehmern steht Ihnen die Kanzlei BESAU & PARTNER gerne als Ansprechpartner zur Verfügung. Erfahrungsgemäß bietet es sich an, bereits im Vorfeld einer etwaigen Insolvenz anwaltlichen Rat einzuholen, um möglicherweise die Insolvenz noch abzuwenden oder die rechtlichen Grundlagen für ein zügiges und „sauberes” Insolvenzverfahren zu legen.
Im Rahmen unserer Transaktionsberatung betreuen wir Käufe und Verkäufe aus Insolvenzen, insbesondere unter Einschaltung einer Transfergesellschaft.
Das Vertragsrecht bildet eine weitere Kernkompetenz der Kanzlei BESAU & PARTNER. Ob Allgemeine Geschäftsbedingungen, (Unternehmens-) Kaufverträge, Geschäftsführer-anstellungsverträge, Arbeitsverträge, (gewerbliche) Mietverträge, Versicherungsverträge, Darlehensverträge oder sonstige Vereinbarungen, es ist in Anbetracht der erheblichen, oftmals langwierigen rechtlichen Konsequenzen ratsam, diese von einem Fachmann entwerfen bzw. vor Unterzeichnung prüfen zu lassen.
Im Bereich der Unternehmung bieten wir für unsere Mandanten einen laufenden "Legal Check-Up" an, welcher die permanente Aktualisierung, Überwachung und Anpassung der Verträge Ihres Unternehmens gewährleistet.
Hierzu gehören: Ausarbeitung und Prüfung z.B. von Geschäftsführeranstellungsverträgen, Arbeitsverträgen, Mietverträgen, Versicherungsverträgen, Kommissionsverträgen, Darlehensverträgen
Der Betrieb einer Website ist in der heutigen Zeit für viele Unternehmen und Gewerbetreibende unerlässlich und erfordert ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und die Berücksichtigung von Sorgfaltspflichten seitens der Betreiber. Es drohen ansonsten hohe Strafen durch Aufsichtsbehörden und teuer Abmahnungen durch Konkurrenten. Durch die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind die in Aussicht stehenden Bußgelder mit bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzesnoch deutlich verschärft worden. Im Vergleich dazu lagen die Sanktionen bisher bei bis zu 50.000 Euro bei Verfahrensverstößen und bis zu 200.000 Euro bei materiellen Verstößen gegen das Datenschutzrecht.
Bis zum 25. Mai 2018 müssen die Prozesse der Datenverarbeitung und die dazugehörenden Dokumente an die neue Datenschutzgrundverordnung angepasst sein.
Daher sollten sich die Betreiber von Websites regelmäßig und umfassend informieren, wie sie die Privatsphäre von Besuchern umfassend schützen können und wo sie möglicherweise noch Einwilligungen oder Widerspruchsmöglichkeiten einrichten müssen.
BESAU & PARTNER steht Ihnen in diesem Rechtsgebiet kompetent zur Seite und berät Sie so, dass Sie alle gesetzlichen Vorschriften und Datenschutzbestimmungen einhalten und dadurch nicht nur dem aktuellen Datenschutzrecht, sondern auch Ihren internen Compliance-Vorschriften nachkommen.
BESAU & PARTNER prüft mit Ihnen, welche Internet-Tools (z.B. cookies, google analytics, facebook conversion pixel; facebook custom audience pixel, etc.) Sie wie einsetzen können, an welcher Stelle Sie eine Einwilligung (opt-in) benötigen oder an welcher Stelle eine Widerspruchsmöglichkeit (opt-out) ausreicht.
Zudem beraten wir Sie zur Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte sowie zum datenschutzrechtskonformen Einsatz von Subunternehmern, die Daten einsehen können. Hierbei erklären wir Ihnen, wann ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag geschlossen werden kann und wann eine Funktionsübertragung vorliegt, die wiederum eine Einwilligung der Kunden voraussetzt.
Hierzu gehören: Dokumentation zur Einhaltung des Datenschutzrechts, Erstellung von Auftragsdatenverarbeitungsverträgen, Abgleich mit internen Compliance Regelungen, Umsetzung der Technisch-Organisatorischen Maßnahmen (TOMs)
Unternehmensnachfolge, Erbrecht
Obgleich der Bereich Unternehmensnachfolge und Erbfall zu Lebzeiten ungern von den Beteiligten thematisiert wird, ist vor dem Hintergrund, dass die erb(schaftsteuer)rechtlichen Folgen von den Beteiligten regelmäßig gar nicht oder fehleingeschätzt werden, in der heutigen Zeit eine umfassende Beratung im Hinblick auf Unternehmensnachfolgeplanung, gesetzliche Erbfolge, Vermächtnisse und ggf. Enterbungen unumgänglich. Auch in diesem Bereich verfügt die Kanzlei BESAU & PARTNER über eine langjährige Expertise.
Hierzu gehören: Beratung im Rahmen der Unternehmensnachfolgeplanung, Ausarbeitung und Prüfung von Testamenten, Beratung bzgl. etwaiger Pflichtteilsansprüche unter Berücksichtigung der steuerlichen Folgen, Testamentsvollstreckung
BESAU & PARTNER berät börsennotierte und nicht börsennotierte Aktiengesellschaften und unterstützen zugleich Anleger in allen aktien- und konzernrechtlichen Fragen.
Schwerpunkte unserer Arbeit sind die Vorbereitung und der Besuch von Hauptversammlungen. Dazu gehören auch solche Hvs, bei denen Strukturmaßnahmen wie der Ausschluss von Minderheitsaktionären (Squeeze-out) oder Kapitalmaßnahmen beschlossen werden. Wir betreuen und begleiten Anleger bei Anfechtungsklagen, Sonderprüfungen und Spruchverfahren.
Hierzu gehören: Beratung bei Kapitalmarkt-Emissionen und M&A Transaktionen in allen Beteiligungsvarianten, insbesondere beim Mezzanine-Kapital; Durchführungen von Hauptversammlungen etc.